Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Das Stadtarchiv Budapest kann am einfachsten mit der U-Bahn oder der Straßenbahn erreicht werden. Bei der Fahrt mit der Budapester U-Bahnlinie 3 (blau) müssen Sie an der Haltestelle „Göncz Árpád Városközpont“ (bei der Árpád-Brücke) aussteigen und den Ausgang Richtung „Róbert Károly körút“ benutzen. Von dort aus sind es 150 Meter bis zur Ecke „Róbert Károly körút“ und „Teve utca“, wo Sie nach links abbiegen und 150 Meter bis zum Eingang des Archivs gehen müssen.
  • Bei der Fahrt mit der Straßenbahnlinie 1, die die Ringstraße entlang fährt, müssen Sie an der Haltestelle „Göncz Árpád Városközpont“ aussteigen und dann den Fußgängerübergang Richtung „Teve utca“ benutzen. Auf der linken Straßenseite müssen Sie dann 150 Meter bis zum Eingang des Archivs gehen.

Eine Straßenkarte, auf der der Weg zum Archiv dargestellt ist, finden Sie im Menüpunkt „Benutzung”.

Auch Personen, die über keine ungarische Staatsbürgerschaft verfügen, können im Archiv recherchieren, wenn sie sich verpflichten, die geltenden Gesetze über den Schutz und die Behandlung der Daten zu akzeptieren und einzuhalten.

Für den Forscher eines Landes, das für den Schutz persönlicher Daten einen angemessenen Schutz sicherstellt, kann zu wissenschaftlichen Zwecken auch vor dem Ablauf der Sperrzeit, die in § 24, Absatz 1 des Gesetzes über die Tätigkeit der Archive festgelegt ist, Einsicht ins Archivmaterial, das persönliche Angaben enthält, gewährt werden, vorausgesetzt, dass die in § 22, Absatz 1 festgelegten 30 bzw. 15 Jahre bereits vergangen sind. Die Recherchearbeit kann dann genehmigt werden, wenn der Forscher ein – aufgrund eines ausführlichen Forschungsplans des Wissenschaftlers erteiltes – Unterstützungsschreiben des gemäß des Forschungsthemas zuständigen Ausschusses oder Instituts der Ungarischen Akademie der Wissenschaften vorlegt und in einer schriftlichen Erklärung versichert, dass er die gewonnenen und gesammelten persönlichen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen seines Landes behandelt und verwendet. Auch in diesem Fall kann er die Dokumente ohne Anonymisierung nur dann erhalten, wenn die Rechtsnormen seines Landes die persönlichen Daten auf die gleiche Weise und in gleichem Maße wie in Ungarn schützen.

Der Einsicht in die Archivdokumente ist erst nach der Einschreibung (Registrierung) des Forschers möglich.

Die Einschreibung kann persönlich oder über das Internet erfolgen.

Bei der persönlichen Einschreibung benötigt man im Archivlesesaal ein Formular ausfüllen. Anschließend informieren die Mitarbeiter des Forschungsdienstes über die Forschungssatzung des Archivs. Erst danach gibt es die Möglichkeit, Bestellungen abzugeben.

Bei der Einschreibung ist ein Dokument zur Personenidentifizierung (Personalausweis, Pass) bzw. im Falle eines Aufenthaltsorts in Ungarn der Wohnort-Identifizierungsausweis vorzulegen. Die Mitarbeiter des Forschungsdienstes nehmen zum Zweck der Kontrolle und Abstimmung Einsicht in die in den Dokumenten festgehaltenen Angaben.

Die Einschreibung und Einsichtnahme in die Akten können unentgeltlich erfolgen.

Gezahlt werden muss lediglich für die vom Archiv angebotenen reprografischen Dienstleistungen (Fotokopie, Einscannen, Lösung eines Fotoscheins).

Zuerst ist eine Registrierung im Digitalen Archivportal notwendig. (Hierbei handelt es sich noch nicht um die Einschreibung!)

Die Online-Einschreibung erfolgt durch Ausfüllen des Forscher-Datenblatts (Benutzerantrag – Benutzerbogen). Wenn Sie bei der Einschreibung Hilfe benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Forschungsdienst des Archivs (kutato@bparchiv.hu).

Nach der elektronischen Einschreibung ist beim ersten Archivbesuch das Datenblatt in Papierform zu unterschreiben und es müssen die Dokumente zur Personenidentifizierung vorgelegt werden.

Per Telefon können Sie sich weder einschreiben noch eine Bestellung für Aktenmaterial abgeben. Jede Bestellung muss schriftlich festgehalten und dem Forschungsdienst übermittelt werden (Online oder persönlich in den Abteilungen des Lesesaals).

Wenn die gesuchte Person auf dem Gebiet des heutigen Budapest lebte, dann empfehlen wir eine Suche in den folgenden Aktenensembles:

  • Zweitschriften des Personenstandsregisters (gegliedert nach Bezirken, ein Namensverzeichnis ist nicht vorhanden). Die Möglichkeit der Einsichtnahme in staatliche Personenstandsregister hat sich zum 1. Juli 2014 geändert. Es ist daher empfehlenswert, vor Beginn der Nachforschungen den Kreis der einsehbaren Zweitschriften des Personenstandsregisters mit den Mitarbeitern des Forschungsdienstes zu klären.
  • Akten der Rechtssprechung
  • Personenregister der Schulen
  • Immobilienregister und Planzeichnungen
  • allgemeine Verwaltungsakten (Akten der Vorgängerorgane der heutigen Selbstverwaltungen)
  • Wirtschaftsakten (Unternehmensakten)
  • Wählerverzeichnis – wenn die frühere Adresse der betreffenden Person bekannt ist, dann kann man zu den Geburtsdaten gelangen. Die Wählerverzeichnisse der Jahre von 1935 bis 1954 können Forschern Informationen liefern.
  • Gewerbeverzeichnisse (Zünfte, Gewerbeverzeichnisse des Magistrats und der Gemeinden, Akten der Handwerkerinnungen)

Die Magazinregister sind im Archivinformationssystem, geordnet gemäß der Archivhierarchie, zu finden.

Das Archivaktenmaterial ist in Fond-Hauptgruppen (römische Zahlen), innerhalb dieser in Fonds (arabische Zahlen) und innerhalb dieser in Bestände (kleine lateinische Buchstaben, eventuell arabische Zahlen) untergliedert. Innerhalb der Bestände kann es an einzelnen Stellen auch Reihen geben.

Es können nur Bestellungen mit genauer Archivsignatur angenommen und bearbeitet werden (Fond-Hauptgruppe, Fond, Bestand, Reihe, Aufbewahrungseinheit oder Aktennummer/Jahreszahl).

Für abgegebene ungenaue Bestellungen übernimmt das Archiv keine Verantwortung. Es ist deshalb sinnvoll, die ausgefüllten Formulare vor dem Absenden genau zu überprüfen. Sofern bezüglich Ihrer Bestellung irgendeine Klärung notwendig ist, wird Ihnen dies von den Mitarbeitern des Forschungsdienstes signalisiert.

Um eine Dokumentenreihe in einen scanbaren Zustand zu bringen, wird ziemlich viel Zeit benötigt (Restaurierung, Seitennummerierung, Aktenannotierung). Das Einscannen selbst ist nur ein Schritt in diesem Prozess. Das Digitalisierungsinstrumentarium des Archivs wurde in der vergangenen Zeit wesentlich weiterentwickelt, dennoch reicht die Kapazität „nur“ zur Anfertigung von einigen Hunderttausend Aufnahmen pro Jahr aus, während die Seitenzahl der aufbewahrten Akten eine Größenordnung von Hundert Millionen hat. Im Zuge der Nachbearbeitung erfordert insbesondere die genaue Benennung der Dateien und ihre systematische Gliederung besondere Aufmerksamkeit.

Auch die Anfertigung der Datenbanken ist sehr arbeitsaufwendig, da die überwiegende Mehrzahl der „hochgeladenen“ Daten aus handschriftlich in „alter“ Schreibweise verfassten, stellenweise schwer lesbaren Eintragungen besteht.

Die Digitalisierung und der Aufbau von Datenbanken findet in unserem Archiv kontinuierlich statt.

Wenn wir die Aktenpakete aneinanderreihen würden, dann würde sich eine Länge von mehr als 37 km ergeben!

Einen Kurzfilm über unser Archiv und über die Archivarbeit können Sie hier betrachten:

  • Bis zum 30. September 1895 wurden nur kirchliche Personenstandsregister angefertigt (Tauf-, Trauungs- und Sterberegister). Von diesen stehen nur die Angaben der vor 1950 zu Budapest gehörenden Stadtteile zur Verfügung, und zwar geordnet nach Stadtteilen und Konfessionen in unterschiedlicher Menge auf Mikrofilmen und in digitalisierter Form auf den Computern im Lesesaal. 
  • Dieselben Mikrofilme sowie die Mikrofilme der kirchlichen Personenstandsregister der 1950 Budapest angeschlossenen Gemeinden sind auch in der Abteilung des Landesarchivs des ungarischen Nationalarchivs in der Lángliliom-Straße zu finden.
  • Es verdient, erwähnt zu werden, dass auch Teile der kirchlichen Personenstandsregister der vor 1950 noch nicht zu Budapest gehörenden Gemeinden (z. B. Rákoscsaba, Kispest und Újpest) in unserem Archiv unter der Signatur XXXIII.5 zu finden sind. Das diesbezügliche Magazinregister ist hier erreichbar.
  • Die Zweitschriften der staatlichen Personenstandsregister des gesamten heutigen Stadtgebiets vom 1. Oktober 1895 bis zum 31. Dezember 1980 (Geburts-, Ehe- und Sterberegister) unter der Archivsignatur: XXXIII.1.a (Band). Die Personenstandsregister sind zur Gänze auf Mikrofilmen und in digitalisierter Form einsehbar. Das sogenannte Personenstandsregister-Gesetz wurde am 1. Juli 2014 geändert, wodurch die Rahmenbedingungen für die Forschung wesentlich modifiziert wurden. Infolge der Gesetzesänderung hat auch unser Archiv die Möglichkeiten zur Einsicht der Zweitschriften der staatlichen Personenstandsregister abgeändert. Die diesbezügliche Anweisung des Generaldirektors kann hier eingesehen werden.

Achtung: Die Bezirke der Personenstandsregister und die Verwaltungsbezirke decken sich häufig nicht!

Im Falle der kirchlichen Personenstandsregister gibt es, wenn auch nur fallweise, Indizes und Namensregister.

Achtung: Bei der im Register neben dem Namen aufgeführten Zahl handelt es sich nicht um die laufende Nummer der Registrierung, sondern um die Seitenzahl des Bandes!

Für eine erfolgreiche Forschung in den kirchlichen Personenstandsregister ist es notwendig, Folgendes zu wissen:

  • Zu welcher Konfession gehörte die gesuchte Person?
  • In welcher Stadt lebte sie? (vor 1873 in Pest, Buda oder Óbuda?)
  • In welchem Teil der Stadt lebte sie? (Vor 1873 gab es noch keine Bezirke!)
  • Zu welcher Kirchengemeinde gehörte sie?

Die Zweitschriften der staatlichen Personenstandsregister verfügen über keine Indizes. Die Recherche in ihnen ist nur mittels physischem oder virtuellem Durchblättern möglich!

Die Recherche in den kirchlichen Personenstandsregister ist nicht eingeschränkt.

In den staatlichen Personenstandsregister gemäß den geltenden Rechtsnormen:

  • in den die Geburt betreffenden Personenstandsregister nach 130 Jahren;
  • in den die Heirat betreffenden Personenstandsregister nach 86 Jahren;
  • in den den Tod betreffenden Personenstandsregister nach 30 Jahren.

Bis zum 31. Dezember 1949.

Die Führung der Zweitexemplare der staatlichen Personenstandsregister wurde zum 1. Januar 1981 beendet.

Diese Personenstandsregister werden von denjenigen Institutionen, die die Personenstandsregister führen, aufbewahrt. In diesen Personenstandsregistern kann nicht recherchiert werden! Zur Ausstellung eines Auszugs aus einem Personenstandsregister kann man sich an das zuständige Personenstandsregister-Amt wenden.

Das Archiv kann über die Angaben der Personenstandsregister keine Kopie anfertigen. Zur Ausstellung jedes öffentlich beglaubigten Nachweises über Angaben aus dem Personenstandsregister sind nur die Personenstandsregister-Ämter berechtigt.

Die Akten der auf dem Gebiet von Budapest – bzw. vor der Stadtvereinigung auf dem Gebiet von Buda, Pest und Ofen – tätigen Gerichtshöfe, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Straf- und Besserungsanstalten sowie der öffentlichen Notare.

Diese Aktenreihen entstanden zu verschiedenen Zeiten, vom Ende des 17. Jahrhunderts (seit den 1680er Jahren) bis zum letzten Viertel des 20. Jahrhunderts (bis etwa zu den 1980er Jahren).

Die Akten der Gerichte und öffentlichen Notare sind auf unserer Homepage über das Digitales Archivportal, oder mittels der publizierten Datenbasen in  Hungaricana abzufragen. Im Falle einer erfolglosen Recherche bitten wir Sie, sich an die Mitarbeiter des Forschungsdienstes zu wenden.

Da die Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie über die Rechtsprechungsakten, die noch nicht in die Datenbasen aufgenommen wurden, anhand der Magazinregister der Fond-Hauptgruppen IV., V., VII. und XXV. erfahren, in welche Richtung Sie weiter recherchieren können.

Über die nahezu 300 Jahre (!) umfassenden Aktenreihen können Sie weitere Informationen von den Fachreferenten erhalten.

Die Mehrzahl der im 20. Jahrhundert entstandenen Akten kann nur unter Berücksichtigung der Rechtsnormen über den Schutz der persönlichen Angaben ausgegeben werden.

Von den auf dem Gebiet von Budapest tätig gewesenen bzw. tätigen Institutionen, die von der Haupt-) Stadt unterhalten wurden, können folgende Akten eingesehen werden:

  • allgemeine Geschäftsakten
  • Personenregister
  • selten Klassenbücher.

Es gibt verschiedene Architekturpläne, Akten zu Baugenehmigungen, von den Grundbuchämtern übernommene Immobilienregister sowie das Aktenmaterial der technischen und Bauabteilungen der einstigen Bezirksräte.

  • Die vor 1873 entstandenen Baupläne und die Pläne von Miklós Ybl Miklós sind in digitalisierter Form recherchierbar, teils online, teils auf den Computern im Lesesaal des BFL.
  • Die nach 1873 entstandenen Baugenehmigungspläne und -akten können anhand der Parzellennummer recherchiert werden. Im Erweiterte Sucher in dem Digitales Archivportal mit „Heutige Katasternummer“ Suchbegriff, können Sie erfahren, ob zu einem auf einer bestimmten Katasternummer stehenden (oder sich einst dort befindlichen) Gebäude irgendein Plan oder irgendeine Akte im Archiv vorhanden ist. Wenn ja, dann können die nach der Einschreibung bestellten Pläne im Lesesaal eingesehen werden.
  • Im Falle von Straßennamen und Hausnummern oder öffentlichen Gebäuden kann, wenn der Name der Institution bekannt ist, im Digitales Archivportal nach Gebäudeplänen gesucht werden. Es lohnt sich, die Pläne von städtischen öffentlichen Gebäuden (Grundschulen, Markthallen usw.) hier zu suchen. Die Sie interessierenden Pläne unter den Treffern können anhand der entsprechenden Signatur nach Einschreibung und Bestellung im Großen Lesesaal eingesehen werden.
  • Es kann auch in den Akten der Technischen oder Bauabteilungen der Bezirksselbstverwaltungen – früher der Bezirksräte – (1950-1990) recherchiert werden. Zu einem Teil der Akten verfügen wir über stückweise Register. Die übrigen können in Kenntnis des etwaigen Datums der Genehmigung mit Hilfe der ursprünglichen Indexbücher recherchiert werden. Die technischen Akten wurden von BFL in den jeweiligen Bezirken bezüglich unterschiedlicher Zeiträume übernommen. Zur Frage, aus welchen Jahren der jeweilige Bezirk Bauakten an unser Archiv übergeben hat, kann der Forschungsdienst Auskunft erteilen. Der Kreis der übergebenen Akten erweitert sich ständig.

Grundbuchaktensammlungen

Physische SignaturMikrofilm-Signatur*BezeichnungJahre
XV.37.aXV.20.52Grundbucheinlagen von Buda1854-1921
XV.37.d Grundbucheinlagen von Buda (DJP-Reihe)1921-1949
XV.37.bXV.20.53Grundbucheinlagen von Óbuda1854-1921
XV.37.c Grundbucheinlagen von Pest1878-1926
XV.37.d (Grundbuchakten von Rákospalota)1885-1934
XV.37.d (Grundbuchakten von Újpest)1883-1950
XV.37.d Grundbucheinlagen von Budapest(1883)1921-1972
XV.37.e Eigentumsurkunden der Budapester Immobilien1971-
XV.37.f Stammakten der Budapester Grundbücher**1961-1972

*Nur auf Mikrofilm einsehbar!

** Diese Akten können – aufgrund der darin zu findenden persönlichen Angaben – nur im Falle einer begründeten Einsichtsberechtigung ausgegeben werden. Die Budapester Stammakten aus der Zeit vor 1961 sind weder im Archiv noch bei den zuständigen Grundbuchämtern zu finden. Die Stammakten aus der Zeit nach 1972 bewahren die Grundbuchämter auf.

*** Die im Archiv aufbewahrten Eigentumsurkunden sind abgeschlossen und werden nicht weitergeführt. Um die Kopie einer Eigentumsurkunde, die den gültigen Grundbuchstatus beglaubigt, zu erhalten, müssen Sie sich auch weiterhin an das zuständige Grundbuchamt wenden.

Eine digitale Kopie der abgeschlossenen und dem Archiv übergebenen Eigentumsurkunden in Papierform steht – mit Ausnahme des V. und XIV. Bezirks – beim Grundbuchamt zur Verfügung. Dementsprechend müssen Sie sich in der Angelegenheit des Nachweises des Grundbuchstatus nach 1973 – mit Ausnahme der genannten beiden Bezirke – auch weiterhin an das zuständige Grundbuchamt wenden. Die Gründungsurkunden von Mehrfamilienhäusern sind in der Verwahrung der Grundbuchämter verblieben.

Bei den obigen Reihen handelt es sich lediglich um diejenigen Grundbuchreihen, die am öftesten eingesehen werden. Derartige Registraturen stehen – in Bezug auf Pest und Buda – bereits seit Ende der 1680er Jahre zur Verfügung. Über diese früheren Reihen können Ihnen die Fachreferenten weitere Auskünfte erteilen.

Es handelt sich um die Akten der Organe der Stadtführung und Stadtverwaltung sowie um diejenigen ihre Ämter. Hierzu gehören:

  • Hauptstädtische Vollversammlung
  • Stadträte, Vorstandsschaft, Organe der Selbstverwaltungen und ihre Amtsorgane
  • Gemeindevertretungskörperschaften

Man kann weitere information finden in den Magazinregistern innerhalb des Digitales Archivportal.

Diese Aktenreihen und ihre Verzeichnisse sind innerhalb der Fond-Hauptgruppen IV., V. und XXIII. zu finden.

Im Hinblick darauf, dass auch diese Aktenreihen mehr als 300 Jahre umfassen, können Sie detaillierte Informationen von den über die jeweilige Epoche am besten informierten Fachreferenten erhalten.

Akten der Firmengerichte (1876-1948)

Akten von Unternehmen und Unternehmungen (1776-1999)

Es handelt sich um die Akten der vor 1950 auf dem Gebiet von Budapest tätigen Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen (z. B. KG, GmbH, AG) sowie der nach 1950 gegründeten Staatsunternehmen.

Man kann mehr Informationen finden in den Magazinregistern des Archivregistratursystems.

Diese Aktenreihen sind innerhalb der Fond-Hauptgruppen VII., XI. és XXIX. zu finden.

Gewerberegistraturen

Mit Hilfe der Gewerberegistraturen (18. bis 19., zumeist 20. Jahrhundert) können wir Personen finden, die eine gewerbliche oder Handelstätigkeit auf lokaler Ebene verrichteten. Es ist wichtig zu wissen, in welchem Bezirk die betreffende Person ihrer Tätigkeit nachging.