Grundbuchaktensammlungen
Physische Signatur | Mikrofilm-Signatur* | Bezeichnung | Jahre |
XV.37.a | XV.20.52 | Grundbucheinlagen von Buda | 1854-1921 |
XV.37.d | Grundbucheinlagen von Buda (DJP-Reihe) | 1921-1949 | |
XV.37.b | XV.20.53 | Grundbucheinlagen von Óbuda | 1854-1921 |
XV.37.c | Grundbucheinlagen von Pest | 1878-1926 | |
XV.37.d | (Grundbuchakten von Rákospalota) | 1885-1934 | |
XV.37.d | (Grundbuchakten von Újpest) | 1883-1950 | |
XV.37.d | Grundbucheinlagen von Budapest | (1883)1921-1972 | |
XV.37.e | Eigentumsurkunden der Budapester Immobilien | 1971- | |
XV.37.f | Stammakten der Budapester Grundbücher** | 1961-1972 |
*Nur auf Mikrofilm einsehbar!
** Diese Akten können – aufgrund der darin zu findenden persönlichen Angaben – nur im Falle einer begründeten Einsichtsberechtigung ausgegeben werden. Die Budapester Stammakten aus der Zeit vor 1961 sind weder im Archiv noch bei den zuständigen Grundbuchämtern zu finden. Die Stammakten aus der Zeit nach 1972 bewahren die Grundbuchämter auf.
*** Die im Archiv aufbewahrten Eigentumsurkunden sind abgeschlossen und werden nicht weitergeführt. Um die Kopie einer Eigentumsurkunde, die den gültigen Grundbuchstatus beglaubigt, zu erhalten, müssen Sie sich auch weiterhin an das zuständige Grundbuchamt wenden.
Eine digitale Kopie der abgeschlossenen und dem Archiv übergebenen Eigentumsurkunden in Papierform steht – mit Ausnahme des V. und XIV. Bezirks – beim Grundbuchamt zur Verfügung. Dementsprechend müssen Sie sich in der Angelegenheit des Nachweises des Grundbuchstatus nach 1973 – mit Ausnahme der genannten beiden Bezirke – auch weiterhin an das zuständige Grundbuchamt wenden. Die Gründungsurkunden von Mehrfamilienhäusern sind in der Verwahrung der Grundbuchämter verblieben.
Bei den obigen Reihen handelt es sich lediglich um diejenigen Grundbuchreihen, die am öftesten eingesehen werden. Derartige Registraturen stehen – in Bezug auf Pest und Buda – bereits seit Ende der 1680er Jahre zur Verfügung. Über diese früheren Reihen können Ihnen die Fachreferenten weitere Auskünfte erteilen.