Die Recherche in den kirchlichen Personenstandsregister ist nicht eingeschränkt.
In den staatlichen Personenstandsregister gemäß den geltenden Rechtsnormen:
- in den die Geburt betreffenden Personenstandsregister nach 130 Jahren;
- in den die Heirat betreffenden Personenstandsregister nach 86 Jahren;
- in den den Tod betreffenden Personenstandsregister nach 30 Jahren.